Der Bebauungsplan Wedau und der Pachtvertrag des DUYC

Ihr Alle verfolgt sicher schon seit geraumer Zeit die Entwicklung in Bezug auf das Neubauvorhaben „Seequartier“ am Masurensee.

Die ursprüngliche Planung wurde vom Bauträger überarbeitet und nach dem aktuellen Planungsstand ist unser Clubgelände nicht mehr von den Bebauungsmassnahmen betroffen.
Den aktuellen Bebauungsplan findet ihr unter folgendem LINK.

Gleichzeitig möchten wir Euch informieren, dass zwischen der Stadt Duisburg und dem DUYC ein neuer Pachtvertrag für unser Clubgelände vereinbart wurde.

Der neue Vertrag läuft nach den Statuten der Stadt Duisburg über 29 Jahre und ist gültig bis September 2046. Dieser Vertrag wurde zwischenzeitlich von beiden Parteien unterschrieben. Die wesentlichen Details, wie z.B. Pachtfläche (incl. Rampe am Ende der Dreieckswiese) und Pachtzins blieben unverändert. Die Pachtbedingungen der Stadt Duisburg sehen nur marginale Veränderungen in den Nebenbestimmungen vor. Positiv für den DUYC ist u.a. die Tatsache, dass keine Rückbauverpflichtung mehr für das Clubhaus am Ende der Pachtzeit besteht.

Für das unbürokratische Zustandekommen dieser für den DUYC wichtigen Vereinbarung möchten wir uns ganz herzlich bei Herrn Jürgen Dietz dem Leiter von Duisburg Sport bedanken.
Ebenso danken wir Herrn Dieter Lieske (Ratsherr der Stadt Duisburg) für seine Vermittlung.

Euer Vorstand

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