Schließung des Vereins

Der Vorstand hat sich für die Dauer der Verordnung der Landesregierung NRW für die Schließung des Vereins entschieden.

Begründung:

mit der Rundmail vom 23.03.2020 hat der Vorstand über die aktuellen Auswirkungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus unterrichtet.

Grundlage ist die Corona Schutz Verordnung des Landes NRW vom 22.03.2020. Neben dem allgemein bekannten Kontaktverbot (§12) enthält diese auch Regelungen für Sportstätten. In §3 Abs. 2 heißt es:

Untersagt sind jeglicher Sportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen

sowie alle Zusammenkünfte in Vereinen, Sportvereinen,   sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen.

Zusätzlich empfiehlt die Stadt Duisburg zusammen mit dem Stadtsportbund, dass auch die Vereine, die eigene Anlagen besitzen, die Sportanlage bis auf weiteres schließen.

Vor diesem Hintergrund hat der Vorstand wie in oben genannter Rundmail geschehen den Sportbetrieb untersagt, das heißt das Einkranen von Booten, Arbeiten an Booten und auch das Segeln selbst.

Die daraus resultierende Schließung unserer Sportanlage haben wir uns nicht leicht gemacht. Es wurden Aufklärungsgespräche mit dem Landessportbund, einem Rechtsanwalt des LSB, dem Ordnungsamt der Stadt Duisburg, der Beratungsstelle Corona sowie mit Anwälten aus den Vereinsreihen geführt. Zusätzlich wurden Stellungnahmen von diversen Fachverbänden etc. gesichtet.

Ein uneingeschränktes Betreten des Vereins würde die Gefahr von Infektionen steigern. Zu denken ist auch an die Nutzung von Gemeinschaftseinrichtungen wie Sanitäranlagen oder von Zugangseinrichtungen wie Türklinken, Schlössern, Handläufen oder ähnlichem.

Sollte jedes Vereinsmitglied sein Recht auf Sportausübung geltend machen, würde dies zu einer hohen Dichte von Sozialkontakten auf dem Vereinsgelände führen. Das ist sicherlich nicht im Sinn der getroffenen Anordnungen zur Eindämmung der Corona Pandemie. Ferner kann es bei der Sportausübung zu Unfällen kommen. In ungünstigen Fällen müssen verletzte Sportler medizinisch – möglicherweise sogar intensiv medizinisch betreut werden. Dies würde unnötige Kapazitäten binden.

Wir fordern Sie auf, ihrer sozialen Verantwortung nachzukommen und alle denkbaren und möglichen Anstrengungen zu unterstützen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus.

Bleiben Sie gesund.

Mit freundlichen Grüßen

Der Vorstand

25.03.2020

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