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Aktuelle Meldungen und Nachrichten aus dem Verein
Die Vereine wollen mitgestalten
Anträge zum Deutschen Seglertag von Vereinen des SVNRW
Nach dem Seglertag 2007 in Leipzig haben in NRW die Vorstände einiger Vereine zusammen gesessen und die Ergebnisse dieser Veranstaltung besprochen. Das heutige Grundgesetz des DSV gab Anlass zur Kritik. Die Gespräche wurden in unregelmäßigen Abständen fortgesetzt. Andere Themen kamen dazu. Das Verhältnis der Vereine zum DSV wurde bald zum Kernpunkt der Gespräche. Die bekannten Fragen: Was tut der DSV für uns, die Vereine? Wofür zahlen wir unsere Beiträge? Gilt das auch für den Landesverband? Nach fast zwei Jahren mehr oder minder intensiver Gespräche waren wir uns einig. Der DSV und der Landesverband machen schon etwas für die Vereine. Wir brauchen starke Dachorganisationen – den DSV und den Landesverband. Die Beiträge sind doch gut angelegt. Natürlich gab es auch Kritikpunkte. Der DSV ist „zu weit weg“ von den Vereinen. Die wünschenswerte Transparenz ist nicht vorhanden. Was können wir, die Vereine, im DSV bewirken?
Es blieb dieses mal nicht bei dem Reden. Die Diskussionen, die Gespräche und die gefundenen Erkenntnisse führten dazu, dass wir aktiv wurden.
Zusammen mit dem Düsseldorfer Yacht-Club, dem Yacht-Club Bayer Leverkusen, dem Duisburger Segel-Club und der Segel- und Kanugemeinschaft Bruchertalsperre hat der Duisburger Yacht-Club zum Deutschen Seglertag 2009 drei Anträge eingebracht.
1. Der Seglertag möge den Seglerrat beauftragen, ein gegenüber der derzeitigen Praxis geändertes Verfahren zur Deckung der NADA Beiträge zu beschließen und diesen Beschluss an das Präsidium zu richten.
Der DSV verlangt von allen Ausrichtern (den Vereinen) einer Deutschen Meisterschaft eine Kostenbeteiligung (derzeit € 250,--) zu den anfallenden Doping-Kontrollkosten. Die Dopingkontrollen betreffen aber nur die Kadersegler (A, B und C-Kader) der olympischen Klassen. Die Segler der übrigen nationalen und internationalen Klassen sind nicht betroffen. Da Doping heute ein generelles Problem im Sport ist, sind alle anfallenden Kosten für die anstehenden Kontrollen vom DSV zu tragen. Hier greift wie in anderen Bereichen das Solidaritätsprinzip.
2. Das Präsidium wird gebeten, ein ständiges Ausbildungsgremium zur Führerscheinausbildung zu berufen.
Die auf dem Seglertag 2007 verabschiedete Resolution Leitlinie zur Führerscheinausbildung in den Vereinen ist bislang vom DSV nur teilweise umgesetzt worden. Es fehlen immer noch angekündigte wesentliche Ausbildungsunterlagen. Das zuständige Gremium ist lt. Auskunft des Präsidiums momentan durch die Umstellung des Prüfungsverfahrens so stark belastet, dass für die Erstellung der Ausbildungs- Unterlagen keine Zeit bleibt. Mit den Vorarbeiten hierzu könnte sich das Ausbildungsgremium befassen und so die Erstellung wesentlich beschleunigen. In diesem Gremium sollte eine kleine Gruppe erfahrener, praxisorientierter Ausbilder arbeiten. Wo diese Gruppe in der Organisationsstruktur des DSV angesiedelt wird, ist unerheblich. Ein solches Hilfsangebot sollte das Präsidium nicht ablehnen.
3. Antrag auf Änderung des Grundgesetzes (der Satzung) des DSV
Als neuer § 7 (II) soll eingefügt werden:
Der Seglertag kann Empfehlungen und Beschlüsse an das Präsidium des DSV richten, die Grundsatzentscheidungen zur Tätigkeit des DSV behandeln.
Die Antragsteller meinen, dass die Vereine, die den DSV bilden, wieder das Recht haben müssen, Grundsatzentscheidungen während des Deutschen Seglertages selbst zu treffen und damit dem Präsidium Empfehlungen oder Beschlüssen als verpflichtende Vorgaben bzw. Handlungsrahmen zu geben. Das 1973 gestaltete Grundgesetz ist diesbezüglich heute nicht mehr zeitgemäß.
Die Vereine können keine Anträge an das Präsidium stellen. Sollten dennoch Anträge gestellt werden, sind diese des Öfteren mit der Stellungnahme: (Zitat) Das Grundgesetz sieht eine solche Beschlussfassung des Seglertages nicht vor, § 7 (I) Grundgesetz (Ende des Zitats) verworfen worden.
Es wurde weiter vom Präsidium argumentiert, dass die Vereine Anträge über den Seglerrat an das Präsidium richten können. Der Seglerrat kann dann daraus Empfehlungen erarbeiten oder Anträge an das Präsidium stellen. Das Präsidium kann diese annehmen oder ablehnen. Die Antragsteller meinen, dass damit die von den Vereinen gewollte Möglichkeit der Einflussnahme auf die Tätigkeit des Präsidiums nicht gegeben ist.
Der Argumentation, dass der Seglertag von Detail- oder technischen Anträgen freigehalten werden soll (Zitat Herr Dr. Walch:“…die Länge des Spibaums…) ist zuzustimmen. Wenn solche Anträge eingehen, kann das Präsidium diese an die zuständigen Ausschüsse weiterleiten und den Seglertag nur darüber informieren.
Wir wollen hier noch einmal klarstellen, dass dieser Antrag kein Misstrauensvotum gegen das Präsidium ist. Hier soll nur die Mitwirkungsmöglichkeit des Souveräns, der Vereine, innerhalb ihres DSV wieder ermöglicht werden. Dies ist ein hohes demokratisches Recht. Die Vereine – vertreten durch ihre Delegierten – sollten Ihre grundlegenden Rechte bei diesem Seglertag 2009 wieder einfordern. Wir, die Vereine, sind der DSV.
Die drei Anträge sind auf der Homepage des SVNRW unter www.svnrw.org detailliert nachzulesen. Wir danken dem SVNRW dafür, dass er uns dies ermöglicht hat.
18.09.09/Heinz Schneider
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