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Termine für Lehrgänge zur Aus- und Fortbildung im Segelsport

  • Januar / Februar 2011
    Sprechfunkzeugnis für den Binnen- (UBI) und Seefunk (SRC)
     
    Der Lehrgang ist auf die seit dem 01.01.2003 geltende Prüfungsordnung abgestimmt.

    Referent: Herr Wunsch

    Lehrgangstermin:
    Die Ausbildungsdauer umfasst 7 Abende plus zusätzliche Übungen bei Bedarf.

    Die weiteren Schulungstermine sind jeweils dienstags. Genaue Abstimmung erfolgt am ersten Abend. Der Prüfungstermin wird noch mit dem Prüfungsausschuss festgelegt. Wichtig sind Ihre Daten aus der Anmeldung, damit wir Sie rechtzeitig bei Bedarf informieren können.

    Die Kosten
    für beide Lehrgänge (UBI und SRC) ... 175,00 EUR.
    Die erforderlichen Lehrgangsunterlagen sind hierin enthalten.

    Die Prüfungsgebühren betragen z.Zt. beim Ablegen der Prüfung in NRW:
    UBI ... 80,00 EUR
    SRC ... 80,00 EUR

    Eine Bestätigung erhalten Sie nach Eingang der gesamten Gebühren. Hierzu bitten wir Sie um Angabe Ihrer Email-Adresse, falls vorhanden.

    Der Lehrgang ist nicht auf Clubmitglieder beschränkt!

    Teilnahmebedingung:
    Die jeweiligen Lehrgangs- und Prüfungsgebühren sind zusammen bis spätestens 05.01.2010 auf unser Konto:
    Deutsche Bank AG, Duisburg, Konto-Nr. 312 94 34 (BLZ 350 700 24)
    zu überweisen. Bei später eingehenden Überweisungen kann der Leiter des Ausbildungswesens die Teilnahme verweigern.

    Eine Rückerstattung der Lehrgangsgebühren ist nur bei einer Abmeldung bis zum Lehrgangsbeginn möglich. Prüfungsgebühren die bereits an den Prüfungsausschuss weitergeleitet wurden (d.h. nach Anmeldung zur Prüfung) können nicht erstattet werden.

    Gesetzliche Grundlage zum Sprechfunkzeugnis
    Seit dem 15. August 2005 müssen die Führer von Yachten entsprechend der funktechnischen Ausrüstung des Sportfahrzeugs ihre Befähigung zur Teilnahme am Seefunkdienst nachweisen. Als Befähigungsnachweise gelten das Allgemeine Funkbetriebszeugnis (Long Range Certificate, LRC) und das Beschränkt Gültige Funkbetriebszeugnis (Short Range Certificate, SRC).

    Wer ein ausgerüstetes Schiff führt, ohne im Besitz eines SRC oder LRC zu sein, begeht eine Ordnungswidrigkeit. Um allen Skippern ausreichend Gelegenheit zu geben ein Funkzeugnis zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in Abstimmung mit den Verbänden am 7.4.2006 bekannt gegeben, dass von einer Ahndung der Ordnungswidrigkeit bis zum 31. Dezember 2009 abgesehen wird. Verstöße werden erst ab dem 1. Januar 2010 mit einem Bußgeld belegt.

    Weitere Informationen in der Rubrik: Führerscheine Funk unter: http://www.dsv.org/

    » Zur Online-Anmeldung
     
    10.08.10/kdc

» Weitere Meldungen  

» Ansprechpartner für das Ausbildungswesen
 


Termine...
im Verein:
13. - 19. September 2010
Gastronomietipp: Fischwoche [mehr]
für Regattasegler:
11./12. September 2010
FJ - Cup 2010 und Stadtmeisterschaft 2010 der Stadt Duisburg [mehr]
für Fahrtensegler:
Fr. 10. Sep. 2010
Gemeinsames (Fahrten-) Segeln auf dem Wolfsee [mehr]
im Ausbildungswesen:
Lehrgänge für die
Sportbootführerscheine Binnen, See und SKS, Sprechfunkzeugnisse UBI und SRC [mehr]
 


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